Das neue Bundestagswahlrecht der Ampel-Fraktionen und der AfD
Die Ampel-Fraktionen haben ihren Vorschlag für ein neues Bundestagswahlrecht gegen die Stimmen der Opposition – mit Ausnahme der AfD – im Deutschen Bundestag verabschiedet.
So sieht das neue Bundestagswahlrecht aus:
- 630 Abgeordnete statt 598
630 Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Dies sind 32 Mandate mehr als bisher geplant.
- Abschaffung der Grundmandatsklausel
Die Grundmandatsklausel wird abgeschafft. Demnach erhält eine Partei nur noch dann Mandate im Bundestag, wenn sie nach dem Zweitstimmenergebnis bundesweit mehr als 5% der Stimmen erreicht. Die Zahl der direkt gewonnenen Wahlkreise spielt dabei keine Rolle mehr.
- Kappung der Direktmandate
Darüber hinaus führt die Ampel eine Kappung von gewonnenen Direktmandaten ein. Gewonnene Wahlkreise führen zukünftig nicht mehr automatisch zu einem Sitz im Deutschen Bundestag, sondern werden nach dem Zweitstimmenergebnis „zugeteilt“. Konkret heißt das: Wenn in einem Bundesland die Zahl der gewonnenen Direktmandate die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Sitze im Bundestag übersteigt, werden diese gestrichen bzw. „gekappt“. In den Bundestag ziehen also nur jene Direktkandidaten ein, die im Verhältnis zu den anderen Direktkandidaten die besten Erststimmenergebnis errungen haben. Damit werden nicht mehr alle Wahlkreise mit einem direktgewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten sein.
- Neuzuschnitt der Wahlkreise
Fast alle Wahlkreise müssen neu zugeschnitten werden, denn die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise nur noch um 10 Prozent (statt bisher 15) nach oben oder unten abweichen dürfen. Beträgt die Abweichung mehr als 15 Prozent (statt bisher um 25 Prozent), ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Diese Änderung soll für die übernächste Wahlperiode wirksam werden.
Wir haben uns für ein Wahlrecht eingesetzt, das den Wählerwillen respektiert und nicht die Parteiliste bevorteilt
Kandidatinnen und Kandidaten, die einen Wahlkreis mit den meisten Stimmen gewinnen, müssen auch in den Deutschen Bundestag einziehen. Dieses Prinzip hat die Ampel-Koalition nun abgeschafft. Unser Vorschlag für ein neues Wahlrecht hätte die Größe des Bundestags auf 598 Abgeordnete reduziert und zugleich sichergestellt, dass gewählte Kandidaten im Wahlkreis auch künftig in jedem Fall in den Deutschen Bundestag einziehen.
Insbesondere Wahlkreise in den Großstädten und in Ostdeutschland werden durch das Ampel-Wahlrecht künftig deutlich weniger im Deutschen Bundestag vertreten sein. Mit der gestrigen Entscheidung im Deutschen Bundestag ist klargeworden: Die Ampel-Koalition hat ein Wahlrecht zu ihrem Vorteil und gegen das Prinzip des Wahlkreisabgeordneten beschlossen.