Ende September hatte die Union einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordern sollte, die wachsende Gefährdung von Wild und Weidetieren durch den Wolf anzugehen und ein aktives Wolfsbestandsmanagement zu erarbeiten. Wir hatten gefordert, dass die Regierung feststellen solle, ob der günstige Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland mittlerweile erreicht ist und, sollte er erreicht sein, ein praktikables Bestandsmanagement aufsetzt. Ausdrücklich soll dabei auch die Bejagung ihren Platz finden, ausdrücklich sollen auch wolfsfreie Zonen eingerichtet werden.
Unser Antrag lautete:
Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen
Dazu hatten wir ausgeführt:
„Von einem günstigen Erhaltungszustand des Wolfes ist auszugehen
Seit dem Jahr 2000 verbreitet sich der Wolf mit einer exponentiellen Wachstumsrate in Deutschland. In vielen Bundesländern haben sich bis heute stabile Bestände von territorialen Wölfen herausgebildet. Angesichts der jährlich um rund 30 Prozent wachsenden Wolfsbestände, der zunehmenden Verbreitung und Reproduktion von Wölfen in den zum Überleben hinreichend großen vorhandenen Lebensräumen in Deutschland ist gemäß FFH-Kriterien von einem günstigen Erhaltungszustand des Wolfes auszugehen.
Zunehmende Gefahr für die Weidetierhaltung
Kann die nachgewiesene Wiederansiedelung von 158 Rudeln, 27 Paaren und 20 Einzeltieren in 205 Wolfsterritorien bis 2021 in Deutschland als beachtliches Ergebnis des Artenschutzes gewertet werden, verursachen die stark anwachsenden Wolfspopulationen vielerorts zunehmend Schäden durch Angriffe auf Weide- und Haustiere. Im Jahr 2020 wurden allein rund 4.000 Weidetiere – überwiegend Schafe, aber auch Rinder und Pferde – getötet. Die Bestände von Muffel- und Damwild sind in einigen Regionen bereits ausgerottet.
Aufwändige Präventionsmaßnahmen, wie der Aufbau von Schutzzäunen, haben sich vielerorts als zu wenig wirksam für den Weidetierschutz erwiesen. Zudem führt eine Verzäunung von Lebensräumen zu Barrierewirkungen für andere Arten und begünstigt eine Verödung der Landschaft durch Offenlandbiotopverluste mit folgendem Artenschwund.
Wolfsfreie Zonen erforderlich
Der Wolf bedroht zudem Kulturlandschaften, etwa in der Almbeweidung des Alpenraums, und ist eine mittelbare Sicherheitsbedrohung für Menschen, wenn er beispielsweise die Deichbeweidung in Norddeutschland stört.
Union fordert aktives Wolfsbestandsmanagement
Vielerorts ist die Weidetierhaltung bereits ernsthaft bedroht. Forderungen nach einem aktiven Wolfsbestandsmanagement, das die Weidetierhaltung weiter ermöglicht und die noch vorhandene Akzeptanz des Wolfes in ländlichen Regionen erhält, sind notwendig.
Die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 2020, mit denen eine vereinfachte Entnahme von Wölfen beabsichtigt war, haben nicht die erhoffte Entlastungswirkung entfaltet. Das Wolfsbestandsmanagement in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Schweden oder Finnland zeigt jedoch praxisgerechte und konforme Möglichkeiten auf, wie im Rahmen der geltenden europäischen artenschutzrechtlichen Bestimmungen ein nachhaltiges Wolfsbestandsmanagement gestaltet werden kann. Es gilt, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen, dem Schutz von Wölfen und Weidetieren wie den Bedürfnissen der Menschen gleichermaßen zu genügen.“
Die Debatte im Bundestag
Die Debatte über unseren Antrag im Bundestag war – gelinde gesagt – erschütternd.
Die Vertreter der FDP, die es besser wissen, mussten sich verdrehen, um ablehnende Argumente zu finden. Die Vertreter der SPD und der Grünen hatten erst gar nicht verstanden, worum es geht. Die blanke Unkenntnis von Weidetierhaltung, offener Kulturlandschaft, gesundem Gleichgewicht der Tierpopulationen, die blanke Unkenntnis auch über Wildbestand, Jagd und Hege sprach aus den teils höhnischen, teils Schießwut unterstellenden Redebeiträgen. Gerade für die Vertreter und Vertreterinnen der Grünen hat der Wolf einen unantastbaren Sonderstatus in der Tierwelt und der Welt überhaupt. Damit er seine Freiheit und Natur leben kann, soll die Kulturlandschaft mit festen Schutzzäunen durchzogen und verbarrikadiert werden. Wir sprechen hier von festen Elektrozäunen, 90-110 cm hoch, mit Unterwühlschutz oder Lattenzäunen von 140-180 cm. Wo das nicht geht, soll es der Hütehund richten oder es wird eben gerissen und gibt Entschädigung. Am Ende würden die Weidetiere ja eh geschlachtet werden.
Dass Schutzzäune gegen den Wolf die Lebensräume aller anderen Wildtierarten stark begrenzen, dass Deichschafe wichtig für die Stabilisierung der Deiche sind, aber nicht eingezäunt werden können, dass auf den Almen Zäune illusorisch sind und der Hund allein wenig ausrichten kann, dass Offenlandbiotope in verzäunten Landschaften veröden – offensichtlich alles egal.
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