Pandemie

"Pandemiebekämpfung gehört ins Parlament Ich begrüße ausdrücklich den Vorschlag von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, dass der Bundestag "als Gesetzgeber und als öffentliches Forum" die Entscheidungsgewalt wieder wahrnehmen soll, die die Verfassung ihm verliehen hat. Zu Beginn der Pandemie im Frühjahr hat das Parlament der Regierung Sonderrechte zum Erlass von Verordnungen eingeräumt, befristet bis zum 31. März 2021. An diese Frist sollten wir uns halten! Es ist nicht gut für das Gleichgewicht der staatlichen Gewalten, wenn ein Parlament auch nach Ablauf einer akuten Übergangssituation seine Rechte, die auch seine Pflichten sind, einer anderen Gewalt überträgt. Es ist auch nicht gut für die öffentliche Debatte und damit die Beteiligung der Bürger, wenn das Parlament als öffentliches Forum zu Verordnungen, die in die Grundrechte eingreifen, schweigen muss.

Insofern unterstütze ich diese aktuelle Debatte und befürworte das zukünftige, gemeinsame Ringen um ausgewogene, verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz vor der Pandemie und zur Wahrung unserer Rechte.

Als Beitrag zur Verringerung des Ansteckungsrisikos, den das Parlament ganz praktisch schon heute leisten kann, würde ich es begrüßen, wenn einige der Oppositionsparteien sich in ihrer Begeisterung für namentliche Abstimmungen für alles und jedes zügeln könnten, damit gerade an Freitagnachmittagen, wenn die überwiegende Zahl der Abgeordneten Abendtermine in den Wahlkreisen erreichen muss, sich nicht 709 Parlamentarier in Termindruck vor den Urnen auf der Plenarebene umeinander drängen müssen."


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