FÖRDERUNG DES LANDES NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt in Kooperation mit dem Europäischen Sozialfonds für regionale Entwicklung Existenzgründer, Kleinstunternehmer und Freiberufler durch die Vergabe von Mikrokrediten. Die Darlehen haben eine Höhe von max. 25.000 Euro und decken bis zu 100 Prozent des Kapitalbedarfs. Ziel ist es, die Gründung, den Erhalt und die Weiterentwicklung von Kleinstunternehmen zu fördern.
Gefördert werden
Fördergebiet:
Förderart:
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die max. Darlehenssumme liegt bei 25.000 Euro, die min. Darlehenssumme liegt bei 5.000 Euro. Das Darlehen deckt bis zu 100 Prozent des Kapitalbedarfs. Die Förderung erfolgt als De-minimis Beihilfe.
Antragsberechtigt sind:
Antragsvoraussetzungen:
Das Projekt muss nachhaltig wirtschaftlich erfolgreich sein.
Der Antragsteller muss vor Beginn der Förderung eine Beratung des STARTCENTER NRW in Anspruch nehmen und eine positive Beurteilung erhalten.
Das Vorhaben muss von einem Berater oder Coach begleitet werden.
Der Antragsteller muss sowohl über die kaufmännischen, als auch über die entsprechenden fachlichen Qualifikationen verfügen.
Anträge können jederzeit gestellt werden
Anträge können jederzeit über das jeweils zuständige STARTCENTER NRW vor Beginn der Maßnahme gestellt werden:
Ab sofort können Förderanträge im nordrhein-westfälischen Landesprogramm „progres.nrw“ bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. Mit Ausnahme von oberflächennaher Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren), hier wird die Antragstellung voraussichtlich ab Mitte März 2018 möglich sein.
Mit progres.nrw bietet Nordrhein-Westfalen eine breite Palette von Förderangeboten um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz von regenerativen Energien voranzubringen. Damit hat sich die Förderung für die Landesregierung als wichtigstes Förderinstrument etabliert, das Programm wird regelmäßig aktualisiert und an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Private Hauseigentümer, kleine und mittelständische Unternehmen und Kommunen können über das Zuschussprogramm von lohnenden Fördergeldern profitieren und anstehende Maßnahmen und Investitionen dank Landesförderung energieeffizient und umweltfreundlich umsetzen.
Die wichtigsten Zuschüsse im Überblick:
mehr zum Programm: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Die kostenlose Förderauskunft sagt, ob progress.nrw-Zuschüsse auch für Ihr Vorhaben in Frage kommen und welche weiteren Förderoptionen in Aussicht sind. Die Online-Abfrage kann für die deutschlandweite Suche nach Fördermöglichkeiten zum Bauen, Modernisieren, Energiesparen und dem Einsatz erneuerbarer Energien genutzt werden: https://www.foerderdata.de/progress.nrw-zuschuesse-koennen-wieder-beantragt-werden
Es gibt eine Broschüre des Landes NRW, in der alle Förderungen im ländlichen Raum mit Quellennachweisen zusammengestellt sind:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/laendlicher_raum_nrw_programm_broschuere.pdfNeuer Text
FÖRDERUNG DES LANDES NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt in Kooperation mit dem Europäischen Sozialfonds für regionale Entwicklung Existenzgründer, Kleinstunternehmer und Freiberufler durch die Vergabe von Mikrokrediten. Die Darlehen haben eine Höhe von max. 25.000 Euro und decken bis zu 100 Prozent des Kapitalbedarfs. Ziel ist es, die Gründung, den Erhalt und die Weiterentwicklung von Kleinstunternehmen zu fördern.
Gefördert werden
Fördergebiet:
Förderart:
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die max. Darlehenssumme liegt bei 25.000 Euro, die min. Darlehenssumme liegt bei 5.000 Euro. Das Darlehen deckt bis zu 100 Prozent des Kapitalbedarfs. Die Förderung erfolgt als De-minimis Beihilfe.
Antragsberechtigt sind:
Antragsvoraussetzungen:
Das Projekt muss nachhaltig wirtschaftlich erfolgreich sein.
Der Antragsteller muss vor Beginn der Förderung eine Beratung des STARTCENTER NRW in Anspruch nehmen und eine positive Beurteilung erhalten.
Das Vorhaben muss von einem Berater oder Coach begleitet werden.
Der Antragsteller muss sowohl über die kaufmännischen, als auch über die entsprechenden fachlichen Qualifikationen verfügen.
Anträge können jederzeit gestellt werden
Anträge können jederzeit über das jeweils zuständige STARTCENTER NRW vor Beginn der Maßnahme gestellt werden:
Ab sofort können Förderanträge im nordrhein-westfälischen Landesprogramm „progres.nrw“ bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. Mit Ausnahme von oberflächennaher Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren), hier wird die Antragstellung voraussichtlich ab Mitte März 2018 möglich sein.
Mit progres.nrw bietet Nordrhein-Westfalen eine breite Palette von Förderangeboten um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz von regenerativen Energien voranzubringen. Damit hat sich die Förderung für die Landesregierung als wichtigstes Förderinstrument etabliert, das Programm wird regelmäßig aktualisiert und an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Private Hauseigentümer, kleine und mittelständische Unternehmen und Kommunen können über das Zuschussprogramm von lohnenden Fördergeldern profitieren und anstehende Maßnahmen und Investitionen dank Landesförderung energieeffizient und umweltfreundlich umsetzen.
Die wichtigsten Zuschüsse im Überblick:
mehr zum Programm: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Die kostenlose Förderauskunft sagt, ob progress.nrw-Zuschüsse auch für Ihr Vorhaben in Frage kommen und welche weiteren Förderoptionen in Aussicht sind. Die Online-Abfrage kann für die deutschlandweite Suche nach Fördermöglichkeiten zum Bauen, Modernisieren, Energiesparen und dem Einsatz erneuerbarer Energien genutzt werden: https://www.foerderdata.de/progress.nrw-zuschuesse-koennen-wieder-beantragt-werden
Es gibt eine Broschüre des Landes NRW, in der alle Förderungen im ländlichen Raum mit Quellennachweisen zusammengestellt sind:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/laendlicher_raum_nrw_programm_broschuere.pdfNeuer Text
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