NRW-Förderung

FÖRDERUNG  DES  LANDES  NRW


Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt in Kooperation mit dem Europäischen Sozialfonds für regionale Entwicklung Existenzgründer, Kleinstunternehmer und Freiberufler durch die Vergabe von Mikrokrediten. Die Darlehen haben eine Höhe von max. 25.000 Euro und decken bis zu 100 Prozent des Kapitalbedarfs. Ziel ist es, die Gründung, den Erhalt und die Weiterentwicklung von Kleinstunternehmen zu fördern.


Gefördert werden

  • Existenzgründer
  • Kleinstunternehmen
  • Angehörige der freien Berufe


Fördergebiet:

  • bundesweit



Förderart:

  • Darlehen

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die max. Darlehenssumme liegt bei 25.000 Euro, die min. Darlehenssumme liegt bei 5.000 Euro. Das Darlehen deckt bis zu 100 Prozent des Kapitalbedarfs. Die Förderung erfolgt als De-minimis Beihilfe.


Antragsberechtigt sind:

  • Existenzgründer
  • Kleinstunternehmen
  • Angehörige der freien Berufe


Antragsvoraussetzungen:

Das Projekt muss nachhaltig wirtschaftlich erfolgreich sein.

Der Antragsteller muss vor Beginn der Förderung eine Beratung des STARTCENTER NRW in Anspruch nehmen und eine positive Beurteilung erhalten.

Das Vorhaben muss von einem Berater oder Coach begleitet werden.

Der Antragsteller muss sowohl über die kaufmännischen, als auch über die entsprechenden fachlichen Qualifikationen verfügen.

Anträge können jederzeit gestellt werden


Anträge können jederzeit über das jeweils zuständige STARTCENTER NRW vor Beginn der Maßnahme gestellt werden: 

  • NRW.BANK
    Kavalleriestraße 22
    40213 Düsseldorf 


  • Beratungscenter Rheinland
    Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
    Fax (02 11) 9 17 41-92 19
    E-Mail: info-rheinland@nrwbank.de


  • Beratungscenter Westfalen
    Tel. (02 51) 9 17 41-48 00
    Fax (02 51) 9 17 41-26 66
    E-Mail: info-westfalen@nrwbank.de




Ab sofort können Förderanträge im nordrhein-westfälischen Landesprogramm „progres.nrw“ bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. Mit Ausnahme von oberflächennaher Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren), hier wird die Antragstellung voraussichtlich ab Mitte März 2018 möglich sein.


Mit progres.nrw bietet Nordrhein-Westfalen eine breite Palette von Förderangeboten um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz von regenerativen Energien voranzubringen. Damit hat sich die Förderung für die Landesregierung als wichtigstes Förderinstrument etabliert, das Programm wird regelmäßig aktualisiert und an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Private Hauseigentümer, kleine und mittelständische Unternehmen und Kommunen können über das Zuschussprogramm von lohnenden Fördergeldern profitieren und anstehende Maßnahmen und Investitionen dank Landesförderung energieeffizient und umweltfreundlich umsetzen.


Die wichtigsten Zuschüsse im Überblick:

  • 90 €/m² Solarthermie Brauchwasser- und / oder Heizungsunterstützend
  • Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
  • B. Pelletkessel 1.750 € Zuschuss
  • stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
  • ≤ 30 kWp max. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • > 30 kWp max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
  • Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) 4.700 € Zuschuss
  • Mehrfamilienhaus  3.400 € Zuschuss / je Wohneinheit
  • Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
  • Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) Bestandsbau 4.700 € Zuschuss / Neubau 3.700 € Zuschuss
  • Mehrfamilienhaus Bestandsbau 3.400 € Zuschuss je Wohneinheit / Neubau 2.700 € Zuschuss je Wohneinheit
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge:
  • für nicht öffentliche Ladepunkte 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. max. 1.000 € pro Ladepunkt
  • für öffentliche Ladepunkte 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. max. 5.000 € pro Ladepunkt
  • Ebenfalls bezuschusst werden Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärmeübergabestationen (Hausanschluss an ein Wärmenetz), Wärme- und Kältespeicher, Oberflächennahe Geothermieanlagen, gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme oder Wasserkraftanlagen.


mehr zum Programm: www.bezreg-arnsberg.nrw.de


Die kostenlose Förderauskunft sagt, ob progress.nrw-Zuschüsse auch für Ihr Vorhaben in Frage kommen und welche weiteren Förderoptionen in Aussicht sind. Die Online-Abfrage kann für die deutschlandweite Suche nach  Fördermöglichkeiten zum Bauen, Modernisieren, Energiesparen und dem Einsatz erneuerbarer Energien genutzt werden: https://www.foerderdata.de/progress.nrw-zuschuesse-koennen-wieder-beantragt-werden


Es gibt eine Broschüre des Landes NRW, in der alle Förderungen im ländlichen Raum mit Quellennachweisen zusammengestellt sind:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/laendlicher_raum_nrw_programm_broschuere.pdfNeuer Text

FÖRDERUNG  DES  LANDES  NRW


Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt in Kooperation mit dem Europäischen Sozialfonds für regionale Entwicklung Existenzgründer, Kleinstunternehmer und Freiberufler durch die Vergabe von Mikrokrediten. Die Darlehen haben eine Höhe von max. 25.000 Euro und decken bis zu 100 Prozent des Kapitalbedarfs. Ziel ist es, die Gründung, den Erhalt und die Weiterentwicklung von Kleinstunternehmen zu fördern.


Gefördert werden

  • Existenzgründer
  • Kleinstunternehmen
  • Angehörige der freien Berufe


Fördergebiet:

  • bundesweit



Förderart:

  • Darlehen

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die max. Darlehenssumme liegt bei 25.000 Euro, die min. Darlehenssumme liegt bei 5.000 Euro. Das Darlehen deckt bis zu 100 Prozent des Kapitalbedarfs. Die Förderung erfolgt als De-minimis Beihilfe.


Antragsberechtigt sind:

  • Existenzgründer
  • Kleinstunternehmen
  • Angehörige der freien Berufe


Antragsvoraussetzungen:

Das Projekt muss nachhaltig wirtschaftlich erfolgreich sein.

Der Antragsteller muss vor Beginn der Förderung eine Beratung des STARTCENTER NRW in Anspruch nehmen und eine positive Beurteilung erhalten.

Das Vorhaben muss von einem Berater oder Coach begleitet werden.

Der Antragsteller muss sowohl über die kaufmännischen, als auch über die entsprechenden fachlichen Qualifikationen verfügen.

Anträge können jederzeit gestellt werden


Anträge können jederzeit über das jeweils zuständige STARTCENTER NRW vor Beginn der Maßnahme gestellt werden: 

  • NRW.BANK
    Kavalleriestraße 22
    40213 Düsseldorf 


  • Beratungscenter Rheinland
    Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
    Fax (02 11) 9 17 41-92 19
    E-Mail: info-rheinland@nrwbank.de


  • Beratungscenter Westfalen
    Tel. (02 51) 9 17 41-48 00
    Fax (02 51) 9 17 41-26 66
    E-Mail: info-westfalen@nrwbank.de




Ab sofort können Förderanträge im nordrhein-westfälischen Landesprogramm „progres.nrw“ bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. Mit Ausnahme von oberflächennaher Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren), hier wird die Antragstellung voraussichtlich ab Mitte März 2018 möglich sein.


Mit progres.nrw bietet Nordrhein-Westfalen eine breite Palette von Förderangeboten um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz von regenerativen Energien voranzubringen. Damit hat sich die Förderung für die Landesregierung als wichtigstes Förderinstrument etabliert, das Programm wird regelmäßig aktualisiert und an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Private Hauseigentümer, kleine und mittelständische Unternehmen und Kommunen können über das Zuschussprogramm von lohnenden Fördergeldern profitieren und anstehende Maßnahmen und Investitionen dank Landesförderung energieeffizient und umweltfreundlich umsetzen.


Die wichtigsten Zuschüsse im Überblick:

  • 90 €/m² Solarthermie Brauchwasser- und / oder Heizungsunterstützend
  • Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
  • B. Pelletkessel 1.750 € Zuschuss
  • stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
  • ≤ 30 kWp max. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • > 30 kWp max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
  • Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) 4.700 € Zuschuss
  • Mehrfamilienhaus  3.400 € Zuschuss / je Wohneinheit
  • Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
  • Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) Bestandsbau 4.700 € Zuschuss / Neubau 3.700 € Zuschuss
  • Mehrfamilienhaus Bestandsbau 3.400 € Zuschuss je Wohneinheit / Neubau 2.700 € Zuschuss je Wohneinheit
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge:
  • für nicht öffentliche Ladepunkte 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. max. 1.000 € pro Ladepunkt
  • für öffentliche Ladepunkte 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. max. 5.000 € pro Ladepunkt
  • Ebenfalls bezuschusst werden Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärmeübergabestationen (Hausanschluss an ein Wärmenetz), Wärme- und Kältespeicher, Oberflächennahe Geothermieanlagen, gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme oder Wasserkraftanlagen.


mehr zum Programm: www.bezreg-arnsberg.nrw.de


Die kostenlose Förderauskunft sagt, ob progress.nrw-Zuschüsse auch für Ihr Vorhaben in Frage kommen und welche weiteren Förderoptionen in Aussicht sind. Die Online-Abfrage kann für die deutschlandweite Suche nach  Fördermöglichkeiten zum Bauen, Modernisieren, Energiesparen und dem Einsatz erneuerbarer Energien genutzt werden: https://www.foerderdata.de/progress.nrw-zuschuesse-koennen-wieder-beantragt-werden


Es gibt eine Broschüre des Landes NRW, in der alle Förderungen im ländlichen Raum mit Quellennachweisen zusammengestellt sind:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/laendlicher_raum_nrw_programm_broschuere.pdfNeuer Text

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