Die Frage der Impfpflicht erschüttert unser Land bis ins Mark!
Das ist die Stunde, in der Regierungshandeln nötig ist.
Aber statt Führungsstärke zu zeigen und mit einer eigenen Gesetzesvorlage nach vorne zu treten, rettet sich die Ampelregierung mit Gruppenanträgen des Bundestages über die eigene Uneinigkeit.
Entscheidungen über Impfpflichten waren und sind immer reine Sachentscheidungen. Noch vor kurzem - bei der Impfpflicht für Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs - war das so.
Warum heute plötzlich nicht mehr?
Es ist das eine, sich hinzustellen und eine allgemeine Impfpflicht zu fordern. Es ist ein anderes, als Gesetzgeber diese Impfpflicht zu definieren und anzuordnen.
Olaf Scholz und die Ampel Regierung haben die Frage der Impfpflicht zur Gewissenfrage stilisiert und die Aufgabe, einen Gesetzesentwurf zur Impfpflicht vorzulegen, den Bundestagsabgeordneten übertragen.
Hat die Regierung hier recht oder will sie ihre Führungsschwäche verbergen? Und was bedeutet das konkret für den einzelnen Abgeordneten, einen Gesetzesantrag zur Impfpflicht zu erarbeiten?
Lassen Sie uns gemeinsam durchprüfen, welche komplexen Fragen sich auftun, wenn man daran geht, sich eine ernsthafte Meinung über eine Allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19 zu bilden und einen entsprechenden Gesetzesantrag zu formulieren.
Und lassen Sie uns prüfen, ob die Entscheidung für oder gegen eine Impfpflicht eine Gewissens- oder eine Wissensfrage ist:
1.
Betrachtung: Verfassungsmäßigkeit
Die Impfpflicht ist ein schwerer Eingriff des Staates in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit, die mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vor dem Staat geschützt ist. Dieser Grundrechtseingriff wäre verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn die Regelung verhältnismäßig wäre.
Die Verhältnismäßigkeit wird über den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz festgestellt. Nach diesem Grundsatz ist ein Grundrechtseingriff verhältnismäßig, wenn er
=> Diese Verhältnismäßigkeit muss also durchgeprüft werden.
2. Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs Impfpflicht
a) legitimes Ziel des Grundrechtseingriffs Impfpflicht:
Was soll die Impfpflicht erreichen? Was soll eigentlich geschützt werden?
Die oberste Priorität liegt darin, da besteht Konsens, die Überlastung des Gesundheitssystems auf den Intensiv- und Normalstationen zu verhindern und die Funktionalität der kritischen Infrastruktur (z.B.: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Verkehr, Energie- und Wasserversorgung) aufrecht zu erhalten.
Die Legitimität dieses Ziels wäre nach meiner Einschätzung unproblematisch
b) Ist der Eingriff „geeignet“?
D.h: Wirkt die Impfung so gegen Infektion und Krankheit, dass mit ihr das definierte Ziel erreicht werden kann?
Bei der Delta-Variante konnte man noch deutlich mit „Ja“ antworten. Bei der Omikron-Variante fällt die Antwort nicht mehr so eindeutig aus. Klar ist aber, dass auch Geimpfte, die sich mit Omikron infizieren, ganz überwiegend keinen Verlauf zu erwarten haben, der einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht, und außerdem als geimpft + genesen sehr gut vor einer weiteren Infektion geschützt sind.
Aber ob die aktuell zur Verfügung stehenden Impfstoffe im Sinne der Verhältnismäßigkeitsprüfung „geeignet“ sind, das oben definierte legitime Ziel zu erreichen, kann nur die STIKO beantworten.
Die Unionsfraktion hat diese Frage im Dezember der Regierung gestellt und hat keine Antwort erhalten.
c) Ist der Eingriff „erforderlich“?
D.h.: Gibt es kein milderes Mittel als die Impfpflicht, um das Ziel zu erreichen?
Das könnten Medikamente sein, das könnte die Kontaktbeschränkung, Maskenpflicht, Quarantänepflicht sein. Andersherum könnte auch die Impfpflicht als milderes Mittel im Vergleich zu einer „Dauerschleife“ aus Quarantäne, Reisebeschränkung, Kontakt- und Einlassbeschränkungen gewichtet werden.
Erforderlich heißt auch: „Ist eine Impfpflicht wirklich für alle erforderlich, oder genügt eine sogenannte „gestaffelte Impfplicht“, z.B. nur für die Altersgruppen, die besonders gefährdet sind, schwer zu erkranken. Und welche Altersgruppen sind das, alle ab 50 oder alle ab 60?
Es könnte auch sein, dass eine Impfpflicht, wenn sie im Frühjahr Gesetzeskraft erlangt haben sollte, gar nicht mehr erforderlich ist, weil wegen der wärmeren Jahreszeit Inzidenz- und Hospitalisierungsrate zurückgegangen sind. Könnte die Inzidenz im Winter wieder aufflammen, so dass Impfungen erst zum Herbst verpflichtend erforderlich wären und zum jetzigen Zweitpunkt gar nicht zielführend sind?
d) Ist der Eingriff „angemessen“?
D.h: Stehen die Risiken der Impfung in einem vertretbaren Verhältnis zu dem Vorteil, der mit der Impfung erreicht wird. Hier müssen sämtliche Vor- und Nachteile miteinander verglichen werden.
Durch die milliardenfache Verimpfung der Anticoronavakzine über 1,5 Jahre nennt die Vorsitzende des Ethikrates Alena Buyx die Impfkampagne eine der am besten „dokumentierten medizinischen Unternehmungen“ überhaupt. Wir hatten Frau Buyx gemeinsam mit dem Verfassungsrechtler Robert Seegmüller und dem Epidemiologen Klaus Stöhr in die Fraktion eingeladen.
2. Durchsetzung der Impfpflicht
Auch die Durchsetzung einer Impfpflicht gehört vorzugsweise ins Gesetz. Hier könnte der Bundestag die Exekutive auch grundsätzlich ermächtigen, eine Verordnung zu erlassen, in der festgelegt wird, wie die Impfpflicht durchzusetzen ist, wie zu kontrollieren und wie die Impfweigerung zu ahnden wäre.
Braucht es für die Erfassung ein nationales Impfregister, ist die Kontrolle der Impfung von den Ordnungsämtern, von der Polizei durchzuführen, gibt es eine Verpflichtung, einen Impfnachweis bei sich zu führen und auf Aufforderung vorzuzeigen, wird bei Weigerung ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt, wie hoch könnte das sein? Usw.
3. Impfpflicht – eine Sachentscheidung oder eine Gewissensentscheidung?
Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Christian Dürr, argumentiert, dass die Entscheidung über eine Impfpflicht eine medizinethische Entscheidung sei, die Regierung spricht von einer Gewissensentscheidung. In jedem Falle zieht sich die Regierung auf die Haltung zurück, sie selbst könne keinen Gesetzesvorschlag zur Impfpflicht machen, das sei Gewissenssache der Abgeordneten.
Ich meine: Das Gegenteil ist der Fall!
Wie wir gesehen haben, ist die Entscheidung über eine Impfpflicht sehr komplex. Doch eines ist sie nicht: eine Gewissensentscheidung. Hier sind ganz konkrete Fragen zu beantworten, ganz konkrete Fakten zusammenzutragen und Risiken vernünftig gegeneinander abzuwägen. Es wäre im wahrsten Sinne des Wortes fatal, über ein Gesetz zur Verordnung einer Impfpflicht auf der Grundlage seines Gewissens und nicht auf der Grundlage seines Wissens zu entscheiden. Es geht hier nicht um die höchstpersönliche, innere Einstellung, ob eine Impfpflicht moralisch „gut oder böse“ ist. Im Gegenteil: Es geht um eine saubere, fundierte, verfassungskonforme Sachentscheidung zum Schutze der Bevölkerung vor den Folgen der Covid-Pandemie.
4. Gesetzesvorlage zur Einführung einer Impfpflicht –
eine Führungsaufgabe der Bundesregierung
Und es ist die Aufgabe der Regierung, diese Sachentscheidung durch ihre Ministerien und Expertengremien vorzubereiten und dem Parlament vorzulegen, das über das Gesetz entscheiden soll. Und es ist die Aufgabe der Regierung, in dieser größten Krise unserer Zeit mit einer klaren Haltung vor die Bürger und Bürgerinnen zu treten, die am Ende die Pflicht dulden müssen, sich impfen zu lassen.
Eine Regierung muss regieren wollen. Gerade in Krisensituationen sind ihr Führungswille, ihre Expertise und ihre Gestaltungskraft eminent wichtig.
Es ist deshalb ein Zeichen eklatanter Führungsschwäche der Bundesregierung, dass sie in einer Schicksalsfrage unseres Landes unentschlossen ist. Die Ampelkoalition hat sich damit bereits nach wenigen Wochen zu einer Nichtregierungsorganisation selbst verzwergt.
Die Frage der Impfpflicht erschüttert unser Land bis ins Mark!
Das ist die Stunde, in der Regierungshandeln nötig ist. Aber statt Führungsstärke zu zeigen und mit einer eigenen Gesetzesvorlage nach vorne zu treten, rettet sich die Ampelregierung mit Gruppenanträgen des Bundestages über die eigene Uneinigkeit.
Entscheidungen über Impfpflichten waren und sind immer reine Sachentscheidungen.
Noch vor kurzem - bei der Impfpflicht für Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs - war das so.
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