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Infrastrukturmaßnahmen in ländlichen Gebieten


Am 15. Oktober 2016 ist das vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Gesetz zur Änderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Kraft getreten.


Ziel der Gesetzesänderung ist es, ländliche Räume durch die erweiterten Förderungsmöglichkeiten innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe für Infrastruktur und Kleinstbetriebe sowie Naturschutz und Landschaftspflege voranzubringen. Die GAK wird so zu einem starken Steuerungsinstrument ausgebaut, das bessere Perspektiven schafft für Landwirte und für die Menschen in ländlichen Räumen.


Bereits vor der Gesetzesänderung war die Gemeinschaftsaufgabe ein wichtiges Instrument für die integrierte ländliche Entwicklung. So wurden auch bisher schon über die GAK beispielsweise Vorhaben der Dorferneuerung und Dorfentwicklung sowie der Breitbandausbau in ländlichen Regionen gefördert.


Mit dem geänderten GAK -Gesetz können nun zusätzlich vor allem Infrastrukturmaßnahmen in denjenigen ländlichen Gebieten gefördert werden, in denen besondere Anstrengungen zur Sicherung der Grundversorgung erforderlich sind. Im Fokus stehen dabei Regionen, in denen beispielsweise der Einkauf, die Fahrt zur Schule oder der Arztbesuch zum echten Hürdenlauf werden.


 Zu den neuen Fördermaßnahmen zählen insbesondere:


  • Investitionen in nichtlandwirtschaftlichen Kleinstbetrieben
  • Investitionen in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen (wie die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen)
  • Investitionen zugunsten des ländlichen Tourismus
  • Investitionen zur Umnutzung auch dörflicher Bausubstanz.

 

Darüber hinaus werden mit der Änderung des GAK-Gesetzes die Agrarumweltmaßnahmen und der Vertragsnaturschutz gestärkt. Die Gesetzesänderung stellt jedoch auch sicher, dass die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft innerhalb der Europäischen Union sowie die Verbesserung des Küstenschutzes weiterhin die Eckpfeiler der GAK bleiben.


Hintergrund

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die Weiterentwicklung der GAK vereinbart, um die im Grundgesetz angestrebten Ziele zur Verbesserung der Lebensverhältnisse gemäß Artikel 91a zu erreichen. Für die GAK hat der Deutsche Bundestag die Mittel aufgestockt: Während der Bund 2014 und 2015 für die GAK jeweils jährlich rund 600 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hatte, wurde der Betrag für das Jahr 2016 auf 750 Millionen und für das Jahr 2017 auf 765 Millionen Euro angehoben. Davon stehen 2017 40 Millionen Euro ausschließlich für neue Maßnahmen zur Verfügung.


Weitere Informationen zur GAK

Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur & Küstenschutz

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz – GAKG)


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