Mit Karl-Josef Meier (Anwohner), Helene Brüggemann und Uwe Schedlbauer
Einladend schön liegt der Park dort hinter uns – aber klicken Sie auf das Bild und urteilen Sie selbst
Ortstermin Clarenbachpark – hier zwitschern keine Singvögel* mehr
Man muss es sich einmal anhören – Clarenbachpark zur Brutzeit. Auf über 300 Nester ist diese Saatkrähen-Brutkolonie inzwischen angewachsen. Mit dem ersten Tageslicht gegen 4:30 ist die Nachtruhe nicht nur für die Vögel, sondern auch für die Anwohner rund um den Park vorbei. In diesem Park gibt es kein Vogelgezwitscher mehr. Die Saatkrähen halten das Revier besetzt und haben die Lufthoheit übernommen.
*Auch die Saatkrähe ist formal ein Singvogel – aber von Zwitschern kann ja keine Rede sein.
50 Nester vor dem Schlafzimmerfenster
Anwohner Karl-Josef Meier hatte mich und die Vorsitzende des CDU-Stadtverbands Soest, Helena Brüggemann, zum Ortstermin in den Clarenbachpark gebeten. Allein in einem Radius von circa 20 Metern vor seinem Schlafzimmerfenster sind mindestens 50 Nester, beschrieb er uns seine Wohnsituation als Anwohner des Parks. „Es grenzt schon an Psychoterror, wenn man am frühen Morgen ab 4:30 Uhr mehr als 60 Dezibel ertragen muss und das schon in der Nestbauphase. Richtig schlimm wird es, wenn die Aufzucht beginnt.“
Massive Verkotung
Hinzu kommt die massive Verkotung auf Balkonen und Terrassen, auf Spielplätzen, in den Gärten, auf Parkbänken, Gehwegen, Parkplätzen.
„Es muss doch in einem Land wie Deutschland möglich sein, ein bestehendes Gesetz zu ändern, wenn erkannt wird, dass das Gesetz in der Form nicht mehr zeitgemäß ist.“
Ja - wenn Bundesumweltministerin Steffi Lemke das ebenfalls möchte!
Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe ich mehrere Anläufe unternommen und beantragt, dass Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Die Grünen) den Schutzstatus der Saatkrähen absenkt, indem sie in der EU-Vogelschutzrichtlinie auch Deutschland in die Reihe der Länder aufnehmen lässt, in denen Saatkrähen bejagt werden dürfen. Das sind heute schon Bulgarien, Estland, Frankreich, Litauen, Ungarn, Rumänien, die Slowakei, Schweden und das Vereinigte Königreich.
Wir fordern ein regional differenziertes, effektives Bestandsmanagement. – Die Zahlen müssen runter!
Alle Vergrämungsmaßnahmen, die bei dem heute obwaltenden totalen Schutz der Saatkrähe in Deutschland zulässig sind, haben zu keiner Erleichterung geführt. Das Gegenteil ist der Fall: Trotz aufwändigster Umsiedlungsmaßnahmen der Krähennester, d.h.: Nest für Nest wird behutsam umgesiedelt, sind die Kolonien gewachen. Hinzu kommt: Sobald ein Ei gelegt ist, darf das Nest nicht mehr angerührt werden.
Mit haarsträubender Regelmäßigkeit
scheitern unsere Anträge an dem artenschutzrechtlichen Unverstand der Grünen im Bundestag. Der Einsatz der Grünen für Biodiversität endet dort, wo die Monokultur der Saatkrähen-Brutkolonien beginnt. Artenschutz heißt, dass das Maß des Schutzes dem Grad der Gefährdung der Tierart angepasst sein muss. Die Saatkrähe war in den 1960er Jahren stark gefährdet. Heute ist sie das nicht mehr. Im gesamten Bundesgebiet wurde im Jahr 2019 der Bestand auf über 200.000 adulte Vögel geschätzt. Deshalb muss aus Gründen des Artenschutzes und der Biodiversität der Bestand reguliert werden, wie bei jeder anderen Tierart auch.
Mit unbeirrbarer Entschlossenheit
setze ich mich dafür in Berlin und Düsseldorf ein. Bei dem Treffen des Landesjagdverbandes (LJV) mit der CDU- Landtagsfraktion sprach ich mich dafür aus, auf dem Verordnungswege eine Lösung für NRW anzugehen. Das haben mir die Kollegen aus der Landtagsfraktion zugesagt.
Mit dem Vorstand des LJV in Düsseldorf bei der CDU-Landtagsfraktion
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