Faktisch von allen Seiten kamen massivste Warnungen:
Diejenigen in der SPD, die etwas davon verstehen, wie Kriminalhauptkommissar Sebastian Fiedler MdB, haben ihren eigenen Fraktionskollegen einen Warnbrief geschrieben.
Der blieb ebenso ungehört wie die Warnungen der Kinder- und Jugendärzte, der Richter, der Lehrer, der Verkehrs- und Kriminalpolizei und aller Innenminister.
Im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der auch für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig ist, wurde mir eine Debatte zu dem CanG von den Mitgliedern der Ampel regelrecht verweigert. Unser Antrag wurde von der Ampelmehrheit abgelehnt.
Seit dem 1. April 2024 sind Kiffen und der Anbau von Cannabispflanzen in Deutschland für jedermann ab 18 Jahren legal.
Das war kein Heldenstück, Herr Minister Lauterbach!
der Fraktion der CDU/CSU
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der intensive Konsum von Cannabis hat oftmals schwerwiegende Auswirkungen. Abhängig von Alter, Dosis, Frequenz, Applikationsform, Situation und individueller Disposition eines Menschen können unterschiedliche akute Folgeerscheinungen durch Cannabiskonsum bei nichtmedizinischem Gebrauch auftreten. Hierzu gehören Panikattacken, psychotische Symptome, beeinträchtigte Aufmerksamkeit, mangelnde Konzentration, gestörte motorische Koordination und Übelkeit (www.aerzteblatt.de/archiv/171108/Cannabis-Risiken-bei-nichtmedizinischem-Gebrauch). Insbesondere junge Menschen bis 25 Jahre sind durch den Konsum von Cannabis besonders gefährdet, da bei ihnen die Entwicklung des Gehirns noch nicht abgeschlossen ist. Die klinische Forschung belegt ungünstige Einflüsse intensiven Cannabiskonsums auf Gedächtnis-, Lern- und Erinnerungsleistungen, Aufmerksamkeit, Problemlösen, Denkleistung und Intelligenz. Bei vulnerablen Personen besteht darüber hinaus ein dosisabhängiger Zusammenhang mit depressiven Störungen, Suizidalität, bipolaren Störungen, Angsterkrankungen sowie zusätzlichem Missbrauch von Alkohol und anderen illegalen Drogen. Cannabiskonsum kann bei vulnerablen Personen Psychosen auslösen und den Verlauf schizophrener Psychosen deutlich verschlechtern. Intensiv Cannabis-Konsumierende brechen häufiger die Schule ab und weisen ungünstigere Bildungsabschlüsse als Nicht-Konsumierende auf. Im Gegensatz dazu steht die kontrollierte Abgabe von Cannabis zum medizinischen Gebrauch. Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das am 10. März 2017 in Kraft getreten ist, hat die damalige unionsgeführte Bundesregierung die Möglichkeiten zur Verschreibung von Medizinalcannabis als Therapiealternative für Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen möglich gemacht. Die weitere Erforschung des medizinischen Nutzens und der Nebenwirkungen von Medizinalcannabis gilt es weiter zu unterstützen. Der Entwurf des Cannabisgesetzes, der am 16. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist unverantwortlich und führt in die falsche Richtung. Das Bundesministerium für Gesundheit arbeitet am Gesetz zur Legalisierung von Cannabis, warnt zeitgleich vor den Gefahren des Konsums. Parallel zu den Legalisierungsplänen soll der Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit im Bereich „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ um 4 Millionen Euro gekürzt werden (www.dhs.de/fileadmin/user_upload/2023-07-12_PM_Internet_Suchtpr%C3%A4vention_Bundeshaushalt_2024.pdf). Eine Legalisierung von privatem Anbau, Besitz und Konsum für alle Erwachsenen wird zu einer Ausweitung des Cannabiskonsums führen.
Dies stellt auch das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) in seiner Meta-Studie (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Abschlussbericht/ECaLe_Technical_Report.pdf) fest. Diese Studie, die vom Bundesministerium für Gesundheit selbst in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Schluss, dass der Freizeitkonsum von Cannabis anstieg, wenn dieser zu Genusszwecken freigegeben wurde und damit eine höhere Verfügbarkeit vorlag. Auch internationale Erfahrungen haben nach Feststellungen des Internationalen Suchtstoffkontrollrates der Vereinten Nationen bezogen auf den Kinder- und Jugendschutz gezeigt, dass eine Legalisierung gerade bei jungen Menschen zu erhöhtem Konsum, insgesamt zu mehr gesundheitlichen Schäden und zu einer verminderten Risikowahrnehmung führt. Die erhoffte Eindämmung des Schwarzmarktes sei zudem nicht eingetreten.
Führende Verbände der Kinder- und Jugendmedizin sprechen sich mit Blick auf die Gefahren, insbesondere für junge Menschen, in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus (www.dgkj.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/Politische_Stellungnahmen/2023_07_24Gemeinsame_STN_Cannabisgesetz_fin02.pdf). Auch eine Entlastung der Justiz oder ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes wird mit dem Gesetz nicht erreicht werden, der Deutsche Richterbund rechnet sogar mit einer gegenteiligen Entwicklung (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/richterbund-bekraeftigt-kritik-an-cannabis-plaenen). Die Konsumenten wird eine Registrierung im Anbauverein abschrecken, sodass sie auf den günstigeren und anonymen Schwarzmarkt ausweichen werden. Durch die Herabsetzung des Strafrahmens und die Streichung von Ermittlungsbefugnissen wird der Handel über den Schwarzmarkt risikoloser, obwohl Cannabis das mit Abstand meistgehandelte Betäubungsmittel in Deutschland ist.
Das Gesetz wird zudem zu einem immensen Vollzugs- und Überwachungsaufwand führen. Viele Vorgaben – z. B. im Bereich des privaten Eigenanbaus oder bei der Einhaltung von Konsumverbotszonen – dürften kaum kontrollierbar sein. Diese Sichtweise wird von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) geteilt, die davon ausgeht, aufgrund der unübersichtlichen Regelungen erheblich mehr Personal zu benötigen. (www.dpolg.de/aktuelles/news/cannabis-plaene-schaffen-ein-buerokratiemonsterersten-grades/) Die geplante Tilgungsmöglichkeit von Eintragungen im Bundeszentralregister führt nicht nur zu einer Mehrarbeit der Staatsanwaltschaften, sondern beeinträchtigt zudem das Gewaltenteilungsprinzip.
Schließlich ist die legale Hanfzucht sehr energieintensiv und damit auch klimapolitisch nicht nachzuvollziehen. Eine Cannabiszucht verursacht im US-Energiemix je Kilogramm Cannabisblüten ca. 2,3 – 5,2 t CO2, was im Schnitt etwa der Hälfte der jährlichen CO2-Emission einer Person in Deutschland (8,1 t im Jahr) entspricht. (www.gtfch.org/cms/images/stories/media/tk/tk90_2/Mahler_Cannabisplantagen_230308.pdf)
Angesichts dieser Ausgangslage lehnt der Deutsche Bundestag die Pläne der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis ab. Es bedarf anstelle der geplanten Legalisierung vielmehr einer verstärkten Prävention und Aufklärung über die Gefahren, die durch den Konsum von Cannabis entstehen können.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,
1. ihr geplantes Vorhaben zur Legalisierung von Cannabis zu beenden;
2. eine geeignete Institution, wie etwa die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, mit einer fachlich fundierten und nachhaltig, langfristig angelegten Präventionskampagne zu beauftragen, die einen breiten Querschnitt der Bevölkerung erreicht und auf die Risiken beim Konsum von Cannabis aufmerksam macht;
3. gemeinsam mit den führenden Verbänden der Kinder- und Jugendmedizin und Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Strategie zu erarbeiten, die im Speziellen die Risiken für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Konsum von Cannabis und die Folgen für deren Gesundheit in den Blick nimmt;
4. die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt an den Maßnahmen und Programmen für Aufklärung und Prävention im Bereich Sucht und Drogen wieder zurückzunehmen;
5. die Forschungsanstrengungen in den Bereichen zu intensivieren, die sich mit den gesundheitlichen Folgen von nichtmedizinischem Cannabisgebrauch befassen;
6. die weitere Erforschung des medizinischen Nutzens und der Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln mit Forschungsmitteln zu unterstützen, insbesondere im Zuge klinischer Studien.
Berlin, den 10. Oktober 2023 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
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