„Politischer Rückenwind für gemeinwohlorientiertes Bodeneigentum?“
Unter diesem Motto stand eine Veranstaltung der Kulturland Genossenschaft im Hause der Heinrich Böll Stiftung in Berlin. Als Berichterstatter der Unionsfraktion für den landwirtschaftlichen Bodenmarkt habe ich an der dortigen Podiumsdiskussion teilgenommen und habe dabei deutlich gemacht, dass der Bund, vor allem aber die in erster Linie zuständigen Länder den am landwirtschaftlichen Bodenmarkt in den letzten 30 Jahren zu verzeichnenden Fehlentwicklungen stärker entgegentreten müssten.
Situation Bodenmarkt
Der andauernde Verlust an Agrarflächen hat die Kosten der endlichen Ressource Boden (Kauf oder Pacht) in Deutschland dramatisch erhöht. Während die Produktivität in der Landwirtschaft in den letzten zwei Jahrzehnten um 20% gestiegen ist, sind die Kauf- und Pachtpreise für Agrarflächen im gleichen Zeitraum um mehr als 200% explodiert. Aus den Bodenerträgen lassen sich Kauf oder Pacht in vielen Regionen nicht mehr finanzieren. Vor allem in den neuen Bundesländern ist Ackerland seit Jahren zu einem spekulativen Gut geworden. Vielfach haben sich außerlandwirtschaftliche Investoren in den Bodenmarkt hineingedrängt.
Vorschlag der linken Parteien: staatliches Vorkaufsrecht
Den Vorschlägen der Vertreter der linken Parteien (SPD, Grüne, Die Linke), dem Staat ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu Gunsten sozial-ideologischer Genossenschaften einzuräumen, habe ich in der Podiumsdiskussion entschieden widersprochen. Zwar unterliegt auch das Bodeneigentum in Deutschland der Sozialpflichtigkeit und damit einer gewissen Gemeinwohlorientierung. Dennoch muss es aber auch künftig vererbbar und veräußerbar bleiben. Dies ist Ausfluss unserer marktwirtschaftlich ausgerichteten Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Gesunde privatwirtschaftliche Agrarmarktstruktur
Als leidenschaftlicher Verfechter des Privateigentums habe ich deshalb allen politischen Bestrebungen nach einer Verstaatlichung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes eine klare Absage erteilt. Dabei dürfen wir freilich das Ziel der Erhaltung einer gesunden Agrarstruktur nicht aus den Augen verlieren. Intakte bäuerliche Familienbetriebe gewährleisten nämlich eine in den ländlichen Regionen verwurzelte Landwirtschaft, deren Wertschöpfung den Menschen vor Ort nützt und die ein lebendiges Leben in den Orten sichert.
Zum Erhalt einer gesunden Agrarstruktur müssen vor allem die bereits vorhandenen grundstücksverkehrsrechtlichen und pachtrechtlichen Instrumente besser genutzt und steuerliche Fehlanreize der Spekulanten beseitigt werden.
Folgende Maßnahmen sind aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion umzusetzen:
Anteilskäufe von landwirtschaftlichen Unternehmen sind im Bodenrecht zu erfassen.
· Die Nichtanzeige von Landpachtverträgen muss als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
· Die bestehende Preismissbrauchsregelung (§4 Abs.1 Nr.3 LPachtVG) muss auf alle
Landpachtverträge Anwendung finden.
· Die Spekulationsschwelle im Grundstücksverkehrsgesetz muss abgesenkt werden.
· Junglandwirten und Existenzgründern mit tragfähigem Betriebskonzept muss ein
verbesserter Zugang zu Agrarflächen gewährt werden.
· Verluste an Agrarflächen müssen wirksam verringert werden.
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