Bündnis 90 / Die Grünen ist der klimapolitische Kompass völlig verloren gegangen
Die Situation:
Zur Finanzierung der geplanten Strompreisbremse haben am 30.09.2022 die EU-Energieminister (Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck für Deutschland) eine Verordnung zur Abschöpfung von hohen Mehrerlösen am Strommarkt beschlossen. Die entsprechende EU-Verordnung gilt seit dem Oktober EU-weit. Die Regelungen sollen vom 01.12.2022 bis 31.12.2023 gelten.
Die Verordnung sieht vor, dass die Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie, aus Atomkraft und Braunkohle verpflichtet werden, überhöhte Erlöse am Strommarkt (sog. Zufallsgewinne) an den Staat abzuführen. Anbieter von Öl-, Gas- und Kraftstoffen sollen einen befristeten Solidaritätsbeitrag auf ihre Mehrerlöse zahlen.
Umsetzung in Deutschland durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Am 19. Oktober wurden in einem ersten Konzeptpapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Vorschläge bekannt, wie die EU-Verordnung für Deutschland konkretisiert werden könnte. Dieses „Strompreisbremse“ genannte Papier sorgte bei den Erzeugern von erneuerbarer Energie für berechtigte Empörung. Insbesondere die Betreiber von bäuerlichen Biogasanlagen wandten sich an mich und meine Fraktionskollegen und Fraktionskolleginnen.
Die Vorschläge in dem Konzeptpapier sahen für Erzeuger von Biomasse Folgendes vor:
Die Regierung führt eine Kappungsgrenze für den Strompreis ein, die der Betreiber für seinen Biomassestrom bekommen darf. Das ist der sogenannte anzulegende Wert. Der liegt entsprechend der durchschnittlichen EEG Vergütung bei aktuell 20 Cent. Dazu gibt es einen Aufschlag (Sicherheitspuffer) von 3 Cent pro Kilowattstunde. Alle darüberliegenden Erlöse sollen zu 90 Prozent an den Staat abgeführt werden.
Rückwirkende Abschöpfung
Außerdem sollen die Betreiber von Biogasanlagen rückwirkend die Erlöse herausgeben, die sie seit dem 1. März oberhalb der Kappungsgrenze erzielt haben. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Abschöpfung sind AKWs und Steinkohlekraftwerke. Wegen ihrer erhöhten Mehrkosten aufgrund des russischen Angriffskriegs sollen sie ihre Erlöse behalten
Die Augsburger Allgemeine hat die Folgen der Kappung in einer Modellrechnung verdeutlicht:
„Würde der Betreiber für seine Bioenergie am Markt 33 Cent pro Kilowattstunde bekommen, blieben davon am Ende nur 24 Cent übrig. Denn von den zehn Cent Erlös oberhalb der Kappungsgrenze von insgesamt 23 Cent ginge nur 1 Cent an die Betreiberin. Strompreiserlöse aus Steinkohle oder Kernkraft hingegen können in voller Höhe einkassiert werden."
Nicht nur die Betreiber von Biogasanlagen sind gegen diese Überlegungen Sturm gelaufen. Alle Produzenten Erneuerbarer Energie waren erschüttert. Wir Vertreter der Union im Landwirtschaftsausschuss sind diesen Plänen entschieden entgegengetreten, denn sie sind einseitig und existenzgefährdend. Es wäre an Orientierungslosigkeit nicht zu überbieten, wenn der grüne Klimaschutzminister Habeck AKWs und Steinkohlekraftwerke wegen der gestiegenen Kosten von Abschöpfungen ausdrücklich ausnimmt, die Produzenten von klimafreundlichem Biogas aber so zur Kasse bittet, dass die Produktion unwirtschaftlich bis ruinös wird. Ein wichtiger Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes droht so – staatlicherseits verschuldet – mitten in einer Energiekrise wegzubrechen. Das ist geradezu absurd.
Das Argument der gestiegenen Kosten infolge des russischen Angriffskrieges ist genauso auf die Biogaserzeugung anzuwenden. Auch sie hat mit massiven Kostensteigerungen zu kämpfen. Vorprodukte und Instandhaltung sind erheblich teurer geworden, viele Betriebe haben im Vertrauen auf das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland in neue Anlagen investiert.
Bioenergie ist als einzige erneuerbare Energie grundlastfähig!
Die Abschöpfungspläne von Minister Habeck machen Bioenergie in Deutschland unwirtschaftlich, schaden der gesamten Branche und damit der Sicherheit der Energieversorgung
Über Monate sind wir als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen die Deckelung der Vergütung nachhaltiger Bioenergie im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) und auch gegen die Deckel im Baugesetzbuch (BauGB) angerannt. Viel zu spät hat die Ampel Ende September eingelenkt und erste, leichte Verbesserungen für den Einsatz von Bioenergie beschlossen. Durch das zögerliche Agieren wurde wertvolles Potenzial zum Ersatz russischen Gases durch eine heimische Alternative über den ganzen Sommer verschenkt.
Als die Diskussion eines europäischen Stromdeckels aufkam, haben wir als CDU/CSU-Fraktion bereits früh auf die Probleme hingewiesen, die mit diesen Vorschlägen verbunden sind. Auch auf Druck unserer CDU/CSU-Kollegen im Europäischen Parlament konnten so Ausnahmen vom geplanten 18-Cent-Deckel ermöglicht werden. Umso mehr haben wir die von Energieminister Habeck nun gemachten Vorschläge zur Erlösabschöpfung bei Biogasanlagen auf nationaler Ebene mit Irritation zur Kenntnis genommen. Kaum sind der Verhinderungsdeckel im Baugesetzbuch und der Erlösdeckel auf EU-Ebene weg, plant Minister Habeck nun eine weitere gravierende Vergütungskürzung.
Offenbar ist bei Bündnis 90 / Die Grünen der klimapolitische Kompass völlig verloren gegangen. So wie für Steinkohle muss es auch für klimafreundliche Bioenergie eine tragfähige Ausnahme bei der Gewinnabschöpfung geben. Denn was das Bundeswirtschaftsministerium schönrednerisch "Sicherheitspuffer" nennt, entzieht den Biogasanlagen die Grundlage der Wirtschaftlichkeit und lässt den Betreibern kaum mehr Luft zum Atmen. Denn auch bei der Bioenergie sind die Produktionskosten zuletzt deutlich angestiegen. Für viele Stromerzeuger werden die verbleibenden Erlöse daher nicht ausreichen, um wirtschaftlich Strom zu erzeugen. Ihre Schilderungen bestätigen das auf eindrucksvolle Art und Weise. Ein wichtiger Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes droht so – staatlicherseits verschuldet – mitten in einer Energiekrise wegzubrechen. Das ist geradezu absurd.
Als CDU/CSU-Fraktion haben wir die große Sorge, dass Minister Habeck so in der größten Energiekrise der letzten Jahrzehnte mit seinen Vorschlägen die heimische Versorgungssicherheit eher schwächt als stärkt. Denn statt kurzfristig alle verfügbaren Biogas-Kapazitäten zu heben, senkt die geplante Erlösabschöpfung die Anreize zur bestmöglichen Strom- und Wärmeerzeugung massiv.
Die CDU/CSU Fraktion
fordert die Ausnahme der Bioenergie von der Strompreisbremse,
zumindest die Rücknahme der rückwirkenden Gewinnabschöpfung und einen erheblich erhöhten Sicherheitspuffer
Als Unionsfraktion setzen wir uns daher dafür ein, dass die Bioenergie ähnlich wie die Steinkohle aufgrund der deutlich gestiegenen Stromgestehungskosten von der Strompreisbremse ausgenommen wird. Insbesondere die rückwirkende Gewinnabschöpfung, die das BMWK zurzeit in Erwägung zieht, ist marktwirtschaftlich und rechtlich höchst bedenklich, zerstört das Vertrauen in die Politik und kann ganze Unternehmen in die Insolvenz treiben. Biogas kommt in der aktuellen Zeit eine besondere Funktion zu: Als einziger erneuerbarer Energieträger kann zeitlich flexibel in kürzester Zeit Strom produziert werden. Der Anreiz zu dieser Flexibilität wird durch die geplante 90 Prozent Übergewinnabschöpfung deutlich geschwächt; und damit gefährdet Robert Habeck die Energiesicherheit in Deutschland.
Die CDU/CSU-Fraktion wird als größte Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag die weiteren Pläne der Bundesregierung und ein mögliches Gesetzgebungsvorhaben zur Erlösabschöpfung im parlamentarischen Verfahren kritisch begleiten und die Ampel-Koalition zu einer Aufgabe der jüngst bekannt gewordenen Überlegungen drängen.
ABGEORDNETENBÜRO BERLIN
Büro Hans-Jürgen Thies, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-79454
Telefax: +49 30 227-70455
hans-juergen.thies@bundestag.de