Agrarministertreffen

3.7.2024 im Bundestag, Jakob-Kaiser-Haus


Gesprächsrunde mit Agrarministern von CDU und CSU

Zu den aktuellen landwirtschaftspolitischen Fragen



Zu einem intensiven Austausch über aktuelle Fragen der Landwirtschafts- und Forstpolitik sind wir Agrarier der CDU/CSU-Fraktion mit den CDU-Landwirtschaftsministern aus Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie Vertretern land- und forstwirtschaftlicher Verbände in Berlin zusammengekommen. Mit dabei auch CDU-Generalsekretär Dr. Carsten Linnemann.


Agrarpaket bringt nicht die versprochene Entlastung
Einigkeit herrschte darin, dass das von der Ampel-Koalition vorgelegte agrarpolitische Regelungspaket zu keiner spürbaren Entlastung der Landwirtschaft führen werde. Der massiven Belastung durch die Streichung des Agrardiesels stehe weiterhin keinerlei angemessene Kompensation gegenüber. Auch beim Bürokratieabbau bleibe Minister Özdemir weit hinter dem Möglichen zurück. Beim Düngerecht, dem Pflanzenschutz, der Tierhaltung und dem Waldbau drohen im Gegenteil bereits zusätzliche massive Belastungen.


Albrecht Stegemann, der Vorsitzender unserer AG Ernährung und Landwirtschaft (Foto mitte), hat es auf den Punkt gebracht:
„Entgegen allen Zusagen entlastet Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir unsere Landwirte mit dem sogenannten Agrarpaket kaum. Es gleicht einem Schildbürgerstreich, wenn er versucht, das so darzustellen. 

 

Die Änderungen bei den Agrargesetzen beruhen allein auf Verpflichtungen aus EU-Recht. Das heißt: Minister Özdemir setzt mit den neuen Regelungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) lediglich EU-Vorgaben eins zu eins um. Das als eigenen Erfolg zu verkaufen, ist dreist – insbesondere, da die Bundesregierung gleichzeitig nationale Verschärfungen beim Düngegesetz und Tierschutzgesetz plant. Diese neuen Auflagen gehen einher mit Belastungen für die Landwirtschaft in Höhe von rund einer Milliarde Euro. 


Chance vertan
Im Kampf gegen unfaire Handelspraktiken hat die Ampel die Chance vertan, die Position von Landwirtinnen und Landwirten bei Vertragsverhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel tatsächlich zu verbessern. Vertragsstrafen, die der Handel oft als Druckmittel einsetzt, bleiben weiter möglich. 


Tarifglättung ist keine Kompensation
Die Entlastungen über die Tarifglättung sind darüber hinaus geringer als gedacht. Viele Betriebe, vor allem in Ostdeutschland, können aufgrund ihrer Rechtsform die Verteilung der Einkommensteuer über einen Dreijahreszeitraum nicht nutzen.

Trotz zahlreicher Hinweise aus Praxis und Wissenschaft hatte die Ampel offensichtlich nicht mehr die Kraft zur Korrektur der Beschlüsse, die sich gegen die Landwirtschaft richten.“


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